Corona hat die Entwicklung von neuen grenzüberschreitenden Arbeitsformen beschleunigt und die Digitalisierung leistet ihren Beitrag dazu. Eine dieser Arbeitsformen ist die Anstellung als sogenannte ANobAG, was so viel bedeutet wie «Arbeitnehmende ohne beitragspflichtigen Arbeitgeber» – übersetzt geht es also um einen Arbeitnehmenden der z.B. in der Schweiz für eine Firma (Arbeitgeber) mit Sitz im Ausland tätig ist, welche über keine Niederlassung/Tochtergesellschaft in der Schweiz verfügt.
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Expateer’s Insight:
Dies ist ein weiterer Beitrag zum Thema «Working From Anywhere»:
Es geht um die sogenannten ANobAG = «Arbeitnehmende ohne beitragspflichtigen Arbeitgeber». Dies sind Angestellte in der Schweiz welche hier keinen Arbeitgeber haben, d.h. deren Arbeitgeber befindet sich im Ausland. Der Artikel zeigt auf, wie die Sozialversicherungsbeiträge entrichtet werden können.
Stand heute endet in sechs Wochen die Corona-bedingte flexible Anwendung bezüglich der Sozialversicherungsunterstellungsregeln wie auch in Bezug auf Einkommenssteuern.
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Expateer’s Insight:
Das derzeit heisse Thema im HR: Wie wird das „New Normal“ in der Arbeitswelt aussehen? Dürfen unsere Mitarbeitende nach der Pandemie (auch weiterhin) vom Ausland aus arbeiten?
Schlagworte wie „Work From Anywhere“, „Remote“-, „Virtual“-, „Hybrid“-Work werden uns noch länger beschäftigen. Schauen Sie in den Artikel rein: keine Langeweile in der HR- und Compliance Abteilung in Sicht!
Coronavirus: Auswirkungen auf die Sozialversicherungen im internationalen Kontext.
Die besondere Situation im Zusammenhang mit dem Coronavirus hat auch Auswirkungen auf die Sozialversicherungen im internationalen Kontext.
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Expateer’s Insight:
Während der Pandemie gilt mit der EU weiterhin die flexible Anwendung der Sozialversicherungsunterstellungsregeln. Die Verlängerung gilt derzeit bis am 30. Juni 2021.
Bitte beachten Sie, dass diese Ausnahmeregel lediglich für die Sozialversicherungen gilt. Was die Steuerpflicht Ihrer vom Ausland aus arbeitenden Mitarbeitenden betrifft, gibt es keine einheitliche Vereinbarung. Klären Sie dies mit dem Steueramt ab.
Die 10 häufigsten Fragen zum Formular A1 Das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) hat dieses FAQ erstellt, da etliche Anfragen von verunsicherten und alarmierten Unternehmen zum A1 in Bern eingegangen sind .
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Expateer’s Insight:
In den letzten Monaten kochte das Thema in Bezug auf das A1 Formular heftig weiter. Arbeitgeber sind weiter verunsichert und alarmiert: sollen nun unsere in den EU Raum geschickten Mitarbeitenden bereits ab Tag 1 (!) die Unterstellungsbescheinigung A1 von der Ausgleichskasse mitführen?
Der Schweizerische Bundesrat hat am 13. Februar 2019 Regelungen für die Aufnahme britischer Staatsbürger im Falle eines ungeordneten Austritts („no deal“) des Vereinigten Königreichs aus der EU beschlossen.
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Expateer’s Insight:
Als Pausenlektüre für diesen Monat nehme auch ich das noch immer heiss debattierte und volatile Thema „Brexit“ auf, und zwar im Zusammenhang mit der Einwanderung.
Nach dem Brexit behalten Schweizer Staatsangehörige in Grossbritannien und britische Staatsangehörige in der Schweiz ihre Rechte.
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