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Schlagwort: Anobag

Sozialversicherung International: ANobAG

Text von expatpartners

Corona hat die Entwicklung von neuen grenzüberschreitenden Arbeitsformen beschleunigt und die Digitalisierung leistet ihren Beitrag dazu. Eine dieser Arbeitsformen ist die Anstellung als sogenannte ANobAG, was so viel bedeutet wie «Arbeitnehmende ohne beitragspflichtigen Arbeitgeber» – übersetzt geht es also um einen Arbeitnehmenden der z.B. in der Schweiz für eine Firma (Arbeitgeber) mit Sitz im Ausland tätig ist, welche über keine Niederlassung/Tochtergesellschaft in der Schweiz verfügt.

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Aus der ersten Säule ist bekannt, dass Arbeitnehmende ohne einen beitragspflichtigen Arbeitgebenden (ANobAG) in der Schweiz dessen Beitragsanteile an die AHV, IV und EO bezahlen. (vgl. Art. 6 AHVG)

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