Der Schweizerische Bundesrat hat am 13. Februar 2019 Regelungen für die Aufnahme britischer Staatsbürger im Falle eines ungeordneten Austritts („no deal“) des Vereinigten Königreichs aus der EU beschlossen.
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Britischen Staatsbürgern, die nach dem 30. März 2019 in die Schweiz reisen möchten um lokale Arbeitsverträge abzuschließen und hier zu arbeiten, werden gesonderte Kontingente zur Verfügung gestellt.
Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement wird bis Ende März 2019 entsprechende Änderungen der Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZAE) ausarbeiten.
Hintergrund
Im Falle eines ungeordneten Austritts des Vereinigten Königreichs (UK) aus der EU am 30. März 2019 wird das Freizügigkeitsabkommen (FZA) nicht mehr Anwendung finden. Dies bedeutet, dass britische Staatsbürger, die zum ersten Mal als Einwanderer, die sich niederlassen möchten, in die Schweiz einreisen, wie andere Nicht-EU / EFTA-Staatsangehörige behandelt werden, wobei das Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG) zur Feststellung der Anforderungen anwendbar ist.
Wenn das Vereinigte Königreich jedoch die EU auf der Grundlage eines Rücktrittsabkommens verlässt, werden die derzeitigen Bestimmungen des FZA während einer Übergangszeit, die voraussichtlich bis Ende 2020 andauern wird, in den Beziehungen zwischen der Schweiz und dem Vereinigten Königreich weiterhin gelten.
Auswirkungen
Um die Folgen eines ungeordneten Austritts des Vereinigten Königreichs aus der EU hinsichtlich der Arbeitserlaubnis von Briten in der Schweiz zu mildern, wird ein Kontingent von 3’500 Bewilligungen erteilt. Diese sollen zwischen dem 30. März und dem 31. Dezember 2019 genutzt werden.
Die 3’500 Bewilligungen werden wie folgt kategorisiert:
- 2’100 langfristige Aufenthaltsbewilligungen (B)
- 1’400 Kurzaufenthaltsbewilligungen (L)
Die Höchstzahlen für britische Staatsbürger werden an die Kantone verteilt. Diese können die Bewilligungen vorläufig direkt ausstellen, bis die zukünftigen Migrationsvereinbarungen geklärt sind.
Weiter erwähnenswert
Der Schweizer Bundesrat hat im Dezember 2018 mit dem Vereinigten Königreich die Beibehaltung der Rechte der jeweiligen Bürger nach dem Brexit vereinbart. Bürger, die bereits ein Wohnsitzrecht in der Schweiz oder im Vereinigten Königreich im Rahmen des FZA erworben haben, werden in diesen bestehenden Rechten geschützt. Das Abkommen wurde am 25. Februar 2019 unterzeichnet und tritt in Kraft, sobald das FZA zwischen der Schweiz und dem Vereinigten Königreich nicht mehr anwendbar ist.
Vieles ist bezüglich des Austritts des Vereinigten Königreichs aus der EU derzeit noch offen. Das Verhältnis zur Schweiz und die Auswirkungen des Brexit werden durch die erwähnten Massnahmen abgefedert.