Aus der ersten Säule ist bekannt, dass Arbeitnehmende ohne einen beitragspflichtigen Arbeitgebenden (ANobAG) in der Schweiz dessen Beitragsanteile an die AHV, IV und EO bezahlen. (vgl. Art. 6 AHVG)
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Aus der ersten Säule ist bekannt, dass Arbeitnehmende ohne einen beitragspflichtigen Arbeitgebenden (ANobAG) in der Schweiz dessen Beitragsanteile an die AHV, IV und EO bezahlen. (vgl. Art. 6 AHVG)
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