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„Compliance“ bei internationalen Expat-Versicherungsprogrammen

Text von expatpartners ag

Zahlreiche Hürden und Problemfelder
Die internationale Mobilität bleibt hoch, ebenso der Bedarf an Versicherungslösungen für international mobiles Personal. Gleichzeitig steigen    (…)

 

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die regulatorischen Anforderungen (hauptsächlich an Versicherer, aber auch an Broker/Berater und Kunden) in diesem Bereich stark an.

 

Einige Beispiele aus der Praxis

International Pension Plan (IPP): Bei einer Liechtensteiner Lösung wird die Barauszahlung des angesparten Kapitals bei Austritt vor der Pensionierung verboten. Grund: Verschärfung im Gesetz über den automatischen Informationsaustausch (AIA).

Ein Anbieter von globalen Expat-Risikoversicherungsplänen (International Group Protection Plan) bietet aus regulatorischen Gründen je nach Arbeitsvertrag und Gastland (Host Country) keinen Versicherungsschutz für sogenannte „Local Foreign Hires“ mehr an (z.B. Schweizer mit lokalem Arbeitsvertrag in China auf einem „Local Plus“ Paket). Mit anderen Worten: Diese Mitarbeitenden können unter Umständen nicht mehr gegen die Risiken Invalidität und Tod (auf internationaler Ebene) versichert werden. Als Alternative wird eine steuerlich und administrativ suboptimale „Business to Business“ Lösung angeboten.

Mögliche Herausforderungen bei einem International Private Medical Plan (IPMI), die je nach Versicherer unterschiedlich gehandhabt werden:

  • kein oder nur eingeschränkter Versicherungsschutz in sanktionierten Ländern (Handelsembargos).
  • kein Versicherungsschutz in gewissen Ländern aufgrund fehlender Lizenzen (betrifft aktuell vor allem den Bereich „Einzel-Produkte“).
  • in gewissen Ländern (wie z.B. UAE) muss für den Erhalt eines Arbeits- oder Aufenthaltsvisum eine lokal gesetzeskonforme Krankenversicherung vorhanden sein.
  • Schweizer Krankenkassen dürfen für Personen mit Wohnsitz im Ausland keine Zusatzversicherungen mehr anbieten (basierend auf FINMA-Rundschreiben).