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ALPS Online-Meldung von international tätigen Mitarbeitenden

Text von Mirta Del Frari, Expateer GmbH

ALPS (Applicable Legislation Platform Switzerland) ist eine Webapplikation, die Firmen, Selbstständigerwerbenden sowie den Ausgleichskassen und dem Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) ermöglicht, neue Arbeitseinsätze im Ausland   (…)

(…)

(kurz- und langfristige Entsendungen, Entsendungsverlängerungen und Weiterversicherungen) für Vertragsstaaten sowie EU- und EFTA-Mitgliedsstaaten abzuwickeln.

Ausserdem können Fälle einer Weiterversicherung für Nichtvertragsstaaten sowie Mehrfachtätigkeiten innerhalb der EU- oder EFTA-Mitgliedsstaaten mit Unterstellung in der Schweiz auf einer gemeinsamen elektronischen Plattform bearbeitet werden.

Der Datenaustausch zwischen Firma und Ausgleichskasse / BSV erfolgt ausschliesslich über ALPS, in Papierform findet kein Datenaustausch mehr statt.

 

Die Vorteile von ALPS:

  • Anträge auf Entsendung / Entsendungsverlängerung / Weiterversicherung:

    Die Anträge werden durch die Firma direkt in ALPS erfasst. Es ist nicht mehr nötig, einen Antrag per Post oder per E-Mail zu übermitteln.

  • Anmeldung von Mehrfachtätigkeiten:

    Die Frage, in welchem Land jemand der Sozialversicherung unterstellt werden muss, führt regelmässig zu Unsicherheit. Nach Abklärung zwischen Firma und Ausgleichskasse, ob eine Mehrfachtätigkeit vorliegt, erfasst die Firma die für die Ausstellung der Bescheinigung notwendigen Daten in ALPS. Es ist nicht mehr nötig, diese Daten per Post oder per E-Mail zu übermitteln.

    Ich empfehle Ihnen, die Meldung für Mehrfachtätigkeit ausdrücklich erst nach Abklärung in ALPS zu erfassen. Denn: sollte sich aufgrund des Sachverhalts zeigen, dass die Schweiz nicht zuständig ist, d.h. dass die Sozialversicherungsunterstellung in ein anderes Land kippt, dann löst ALPS automatisch eine elektronische Übermittlung an die zuständige Verbindungsstelle im Ausland aus.

  • Versicherung für Familienangehörige (in Ergänzung eines Antrags auf Entsendung / Entsendungsverlängerung/Weiterversicherung):

    Die Familienangehörigen (Ehepartner und Kinder), die die angestellte Person begleiten, nicht erwerbstätig sind und nicht obligatorisch bei der AHV/IV/EO versichert bleiben, sind daran interessiert, von der zuständigen Ausgleichskasse Informationen über die Versicherungsmöglichkeiten und ein Antragsformular (in ALPS hinterlegt) zu erhalten. Es ist zu beachten, dass die Familienangehörigen selber dafür besorgt sind, den Antrag fristgerecht einzureichen.

  • Bescheinigung:

    Die Firma wird über die Genehmigung / Ablehnung nicht mehr per Post informiert. Stattdessen wird die Bestätigung (z.B. PDA1, Certificate of Coverage, Bescheinigung der Weiterversicherung) oder Ablehnung direkt in ALPS hinterlegt, die Firma wird per E-Mail über die Erstellung informiert und kann das Dokument herunterladen und ausdrucken.

  • Informationsaustausch zum Antrag:

    Falls die Ausgleichskasse oder das BSV Zusatzinformationen zu einem Antrag benötigen, läuft die Kommunikation direkt über ALPS.

  • Zwischenstand prüfen:

    ALPS funktioniert ortsunabhängig und die Firma kann den aktuellen Bearbeitungsstand eines (offenen) Falls sowie die zwischen der Schweiz und dem Ausland ausgetauschten Dokumente jederzeit direkt in ALPS nachverfolgen.

  • Dokumentation:

    Die Anträge können jederzeit dupliziert werden. Zudem stellt ALPS eine elektronische und lückenlose Dokumentation sicher.

 

Login

Das Login ist entweder via PartnerWeb oder mittels Internet-Link möglich.

PartnerWeb

Wenn Sie PartnerWeb nutzen, können Sie direkt auf ALPS zugreifen. Beim erstmaligen Zugang müssen Sie pro Unternehmung (pro Abrechnungsnummer) jeweils eine Kontakt-E-Mail-Adresse erfassen, an welche die Ausgleichskasse oder das Bundesamt für Sozialversicherungen die Entscheide senden kann.

Internet-Link

Alternativ können Sie über den folgenden Link auf ALPS gelangen: https://www.alps.bsv.admin.ch/alps
Sie müssen sich vorab als Benutzer registrieren, um ein Schweizer-Login zu erhalten. Die Ausgleichskasse erfasst anschliessend in ALPS die Unternehmung sowie mindestens einen Administrator. Dieser kann weitere Benutzer-Berechtigungen innerhalb der Unternehmung selbstständig erteilen.

Benachrichtigungs-E-Mail

Unabhängig vom Login-Verfahren müssen Sie pro Unternehmung eine E-Mail-Adresse erfassen, damit die involvierten Stellen Sie jederzeit über Neuigkeiten informieren können. Am besten erfassen Sie keine personenbezogenen E-Mail-Adressen, sodass die Kommunikation über ALPS auch bei betriebsinternen Änderungen immer sichergestellt ist.

Nützliche Dokumente:

Benutzerhandbuch (per Mai 2018 aktuellste Version)

Nutzungsvereinbarung ALPS