Der Wohnsitz hat die Funktion einer sogenannten „Zuordnungsnorm“ für unterschiedliche Lebenssachverhalte für den Rechtsverkehr (z. B. Betreibung, Konkurs, Zivilklage usw.) und für das Gemeinwesen (z. B. Erwachsenenschutz, Sozialleistungen, Besteuerung usw.) mit dem Ziel, einen entsprechenden Anknüpfungspunkt zu schaffen.
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