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Schlagwort: Stellenmeldepflicht

Stellenmeldepflicht ab 2021 (Informationsvorsprung)

Text vom Staatssekretariat für Wirtschaft SECO

Die Liste der meldepflichtigen Berufsarten wird jeweils im vierten Quartal eines Jahres aktualisiert und gilt für die Dauer vom 1. Januar bis 31. Dezember des nachfolgenden Jahres. Für die Unterstellung von Berufsarten unter die Stellenmeldepflicht gilt als einziges Kriterium die Arbeitslosenquote von mindestens 5 Prozent in einer Berufsart.

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Stellenmeldepflicht: Neuer Schwellenwert von 5% seit dem 1. Januar 2020

Text vom Staatssekretariat für Wirtschaft SECO

In Berufsarten mit hoher Arbeitslosigkeit müssen Arbeitgeber seit dem 1. Juli 2018 alle offenen Stellen dem RAV melden. So soll das Potenzial der inländischen Arbeitskräfte besser genutzt werden.

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