Personenfreizügigkeit: Der Bundesrat aktiviert die Schutzklausel gegenüber Kroatien
Das FZA mit der Europäischen Union wurde mit einem Zusatzprotokoll auf Kroatien ausgeweitet. Dieses ist seit dem 1. Januar 2017 in Kraft und sieht während eines Übergangszeitraums von zehn Jahren eine allmähliche und schrittweise Öffnung des Zugangs von kroatischen Staatsangehörigen zum Schweizer Arbeitsmarkt vor.
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