Stand heute endet in sechs Wochen die Corona-bedingte flexible Anwendung bezüglich der Sozialversicherungsunterstellungsregeln wie auch in Bezug auf Einkommenssteuern.
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Soll heissen: Ab dem 1. Juli 2021 spielt es wieder eine Rolle, in welchem Land/welchen Ländern Ihre Mitarbeitende physisch arbeiten.
Falls Ihr «New Normal» vorsehen sollte, Mitarbeitende auch während der Erholungsphase oder auch nach der Pandemie vom Ausland aus arbeiten zu lassen, dann sollten Sie als Arbeitgeber die grössten Risiken und Herausforderungen kennen.
Denken Sie an mindestens folgende Fragestellungen:
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Einkommenssteuern
Wo werden diese fällig?
Was sind die Pflichten des Arbeitgebers?
Falls die Einkommenssteuern ins andere Land fallen, wie stellen Sie die Payroll im Ausland sicher?
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Unternehmenssteuern
Wird ein Betriebsstättenrisiko ausgelöst?
Ergibt sich eine mehrwertsteuerpflichtige Präsenz?
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Sozialversicherungen
In welchem Land besteht die Sozialversicherungsunterstellungspflicht?
Falls die Sozialversicherungspflicht ins andere Land kippt, wie stellen Sie die Payroll im Ausland sicher?
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Weitere Versicherungen
Wie verhält es sich mit der Unfallversicherung (UVG),
Krankentaggeldversicherung (KTG),
Krankenkasse (KVG),
etc?
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EU Entsenderichtlinie
Bestehen Melde- und/oder Dokumentationspflichten?
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Arbeitsrecht
Was sehen die arbeitsrechtlichen Bedingungen im Ausland vor?
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Aufenthalts- und Arbeitsbewilligung
Darf der Mitarbeitende im Ausland arbeiten?
Was geschieht mit der Schweizer Aufenthaltsbewilligung unserer ausländischen Mitarbeitenden?
Wichtig!
Stellen Sie sicher, wer bei welchem Thema in der Verantwortung steht und wer die allenfalls höheren Kosten trägt.
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Picture: Courtesy by Pixabay/StefanCoders