Steuerliche Überlegungen bei «Work from Anywhere»
Per Ende März 2022 haben die Schweiz und das Fürstentum Liechtenstein die Verständigungsvereinbarung gekündigt, welche die steuerliche Behandlung des Arbeitslohns sowie staatliche Unterstützungsleistungen an unselbständig Erwerbstätige während der Massnahmen zur Bekämpfung der COVID-19 Pandemie regelte.
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