Fallbeschrieb:
Ein österreichischer Staatsangehöriger wurde von einem schweizerischen Unternehmen als Forstarbeiter mit Einsatzort in Schweden angestellt. Kurz nach der Arbeitsaufnahme in Schweden verletzte er sich durch einen umstürzenden Baum schwer und musste in Schweden und Österreich behandelt werden. Die SUVA übernahm die Behandlungskosten und richtete Taggelder aus, bis sie die Leistungen mit sofortiger Wirkung einstellte.
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