Sozialversicherungen: Ausnahmevereinbarung für Grenzgänger gilt bis am 30. Juni 2021
(…) Personen, die dem Freizügigkeitsabkommen oder dem EFTA-Übereinkommen unterstehen Die Versicherungsunterstellung soll sich nicht aufgrund der COVID-19-Einschränkungen ändern. Eine Person wird auch dann als in der Schweiz erwerbstätig betrachtet, wenn sie ihre Tätigkeit hier physisch nicht ausüben kann. Betroffen davon sind insbesondere Grenzgänger im Home Office. Diese flexible Auslegung entspricht auch den EU Empfehlungen … Sozialversicherungen: Ausnahmevereinbarung für Grenzgänger gilt bis am 30. Juni 2021 weiterlesen
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